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Aufforderung zur Beseitigung eines Fahrzeugs
Aufforderung zur Beseitigung eines Fahrzeugs
Aufforderung zur Beseitigung eines Fahrzeugs
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Aufforderung zur Beseitigung eines Fahrzeugs an einem Roller vor dem Polizeiabschnitt 63 in der Heinrich-Grüber-Straße in Kaulsdorf.
"Aufforderung zur Beseitigung dieses Fahrzeugs
Gemäß § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz dürfen Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen nicht auf öffentlichen straßen agestellt werden. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und hat die Folgen seines Verstoßes unverzüglich zu beseitigen. Kommt der Halter oder der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde nach Anbringung einer deutlich sichtbaren Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeugs die Beseitigung auf seine Kosten vornehmen lassen. Eines vollziehbaren Verwaltungsaktes oder einer förmlichen Androhung eines Zwangsmittels bedarf es nicht.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis 10.000,. Euro geahndet werden!
Kennzeichen fehlt / ungültig
Kennzeichen amtlich nicht entstempelt
Kennzeichen/Fahrgestellnummer:
Feststellort:
Berlin,
Der Polizeipräsident in Berlin
Zutreffendes ist angekreuzt
Pol 687 Aufforderung zur Kfz-Entfernung
(07.06)"
Ortsteil Kaulsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Land Berlin, 2017.

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