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Storkower Straße Elektroamt Berlin
Storkower Straße Elektroamt Berlin
Storkower Straße Elektroamt Berlin
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Das Hochhaus vom ehemaligen Elektroamt Berlin in der Storkower Straße.
Hochhaus Baujahr um 1980.
Fachdienststelle des Magistrates von Berlin, Hauptstadt der DDR.
Vormals in der Charlottenstraße 55.
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Abteilung Allgemeine Verwaltung
Nr.4 - 15.12.1960
Fernruf: 51 05 04, App. 2010
Querverbindung: 91/2010

Projektierung, Bau, Instandhaltung und Wartung von Fernmelde-, Elektromedizinischen-, Hoch- und Niederspannungsanlagen

Die weitere Durchsetzung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeitsweise des Staatsapparates, und das Inkrafttreten des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen sowie der dazu ergangenen Anordnung bedingen eine Veränderung der Aufgabenstellung des Elektroamtes.

Dem Elektroamt obliegen ab sofort folgende Aufgaben:

1. die Instandhaltung und Wartung der Fernmeldeanlagen und elektromedizinischen Anlagen der Dienstgebäude des Magistrats von Groß-Berlin und der Räte der Stadtbezirke, auch deren Anstalten und Einrichtungen, wenn letztere nicht über eigenes geprüftes Fachpersonal verfügen,

die Projektierung und Bauleitung bei Einrichtung, Veränderung oder Erweiterung dieser Anlagen, einschließlich der technischen Feststellung der notwendigen Beschaffung von Bauelementen.

Zu beachten ist, daß die Anordnung über den Fernsprechdienst — Fernsprechordnung — vom 3. April 1959 (GBl. I S. 421) durch eine Vereinbarung vom 17. 8. zwischen der Bezirksdirektion für Post- und Fernmeldewesen Groß-Berlin und dem Magistrat von Groß-Berlin zum § 24 Abs. 3 und 4 dahingehend ergänzt wurde, daß

a) für Anträge auf Einrichtung oder Änderung von teilnehmereigenen Nebenstellenanlagen II, für vorgenannten Bereich, das Elektroamt zuständig ist,

b) Projekte zur Einrichtung von teilnehmereigenen Nebenstellenanlagen für den gleichen Bereich, vom Elektroamt ausgearbeitet werden.

Unter den Begriff Fernmeldeanlagen fallen insbesondere folgende Anlagen:

Fernsprechanlagen jeder Art,
Fernschreibanlagen,
Uhren-, Signal- und Meßanlagen,
Feuermelde- und Wächterkontrollanlagen,
Elektroakustische Anlagen,
Fernsehgeräte und -Anlagen.

Unter dem Begriff „elektromedizinische Anlagen“ sind zu verstehen:

Röntgenanlagen,
elektromedizinische Geräte usw.

2. Für Hoch- und Niederspannungsanlagen, jedoch nur für den Bereich der Dienstgebäude des Magistrats von Groß-Berlin und des Rates des Stadtbezirks Mitte, führt das Elektroamt die gleichen Aufgaben durch.

Die Betreuung der Hoch- und Niederspannungsanlagen der Dienstgebäude der anderen Räte der Stadtbezirke sowie der Anstalten und Einrichtungen ist grundsätzlich den zuständigen Stadtbezirksbauleitungen zu übertragen.

Unter den Begriff Hoch- und Niederspannungsanlagen fallen:

Transformatorenstationen,
Licht- und Kraftanlagen einschl. Batterien,
Aufzüge,
Be- und Entlüftungsanlagen usw.

3. Die Planung und die Mittelzuordnung sind von den einzelnen Wirtschaftern mit dem Elektroamt rechtzeitig abzustimmen.
Die Mittelbewirtschaftung liegt in jedem Falle bei dem zuständigen Wirtschafter. Anträge auf Einrichtung, Erweiterung, Veränderung, Verlegung u. ä. von Fernsprechmelde-, Hoch- oder Niederspannungsanlagen sind grundsätzlich über die zuständigen Wirtschaftstellen an das Elektroamt zu richten.
Das Elektroamt, Berlin W 8, Charlottenstraße 55, Querverbindung 991 ..... Sammelnummer 22 04 21, unterhält in den einzelnen Stadtbezirken für die unter 1. genannten Anlagen Außenstellen, die für alle anfallenden Störungen an den bestehenden Anlagen zuständig sind.
Die Anrufnummern sind bei den jeweiligen Anlagen vermerkt.
Die zentrale Störungsstelle des Elektroamtes unter hält einen Tag- und Nachtbereitschaftsdienst und ist unter der Ruf-Nummer: 51 05 01, App. 131 bzw. Querverbindung 91/131 zu erreichen.
Sämtliche vom Elektroamt auszuführenden Leistungen sind auf der Grundlage von Vertragsabschlüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen abzuwickeln. Das Elektroamt ist berechtigt, seine Aufwendungen für die aufgeführten Leistungen über Rechnungslegung und Nachweisung gemäß den preisamtlichen Vereinbarungen abzurechnen.
Die Dienstblattverfügung Nr. 18 vom 21. Mai 1958 wird hiermit aufgehoben.

Brähmer
Sekretär
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Quelle: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin Ausgabe 1961 - ZLB.
Ortsteil Fennpfuhl, Bezirk Lichtenberg, Berlin, 2024.

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